Die Ergotherapie wird ärztlich verordnet. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse, die Sozialversicherung (IV) oder bei Unfall die Unfallsversicherung die Kosten.
Eine erste Kontaktaufnahme kann durch eine Fachperson oder die betroffene Person selbst erfolgen.
Zurzeit sind aus Kapazitätsgründen keine Neuanmeldungen möglich (keine Warteliste).
076 210 77 36
hc.nih-sve@gatlla-mi-ogre
Formular zum downloaden
> Verordnung Ergotherapie